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Antrag stellen

Ihr möchtet einen Förderantrag stellen? Hier findet ihr alle benötigten Informationen und Dokumente. Danke für eure Arbeit, wir freuen uns von euch zu hören!

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir leider keine weiteren Förderanträge bearbeiten. Bitte sendet uns eine Email, wenn ihr informiert werden möchtet, sobald Förderanträge wieder möglich sind.

Anträge sind in englischer Sprache und einem PDF Dokument an hello@safe-passage.org zu richten.

Wir beabsichtigen, Projekte zu fördern, die auf radikalen politischen Wandel abzielen, indem sie die Migrations- und Abschottungspolitik der EU und deren Folgen erkennen, kritisch benennen und abschwächen. Außerdem sollten Projekte (einige) der folgenden Förderkriterien erfüllen:

  1. Geringe Chancen auf andere Fördermöglichkeiten haben
  2. Diversifizierung der Mittelvergabe im Hinblick auf die Regionen und Arbeitsbereiche der bisher geförderten Projekte
  3. Sicherstellung der nachhaltigen Weiterführung des Projektes nach der Mittelvergabe
  4. Über den Einzelfall hinausgehende Wirkung im Hinblick auf Menschenrechte im Kontext von Migration haben
  5. Auseinandersetzung mit der Kriminalisierung von Migration und solidarischen Kämpfen
  6. Unterstützung von Menschen, die fliehen werden, fliehen oder in die EU geflohen sind
  7. Verteidigung des Rechts auf Bewegungsfreiheit und safe passage
  8. Vorrangig gefördert werden kleine Initiativen, Organisationen, Netzwerke und Graswurzelprojekte.

Wichtig: Gelder können nur an gemeinnützige Organisationen vergeben werden. Diese können jedoch wiederum gemäß ihrer Satzungszwecke Gruppen oder Einzelpersonen unterstützen.

  1. Das Antragsformular
  2. Ein formloses Schreiben, in dem folgende Fragen beantwortet werden
    • Für was würde die beantragte Summe genau eingesetzt? Eine Kostenaufstellung ist gerade bei der Beantragung von größeren Summen hilfreich.
    • Welche Ziele hat das Vorhaben? Was soll sich durch das Vorhaben bzw. durch die beantragten Mittel verändern?
    • Welche Relevanz hat das Vorhaben in Bezug auf die Förderkriterien des Stiftungsfonds?
    • Wieso werden Gelder aus dem Stiftungsfonds benötigt? Welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten wurden versucht (mit welchem Ergebnis)
  3. Eine Kostenkalkulation in Form einer Tabelle
  4. Die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung
  5. Ggf. zusätzliche Selbstverpflichtungserklärung für operative Seenotrettungsorganisationen
  6. Vereinssatzung
  7. Gemeinnützigkeitsbescheid

Bitte reicht alle Antragsdokumente auf Englisch ein. Die Vereinsdokumente benötigen wir im Original und in englischer oder deutscher Übersetzung. Für die Förderung ausländischer Organisationen gelten nach dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht erhöhte Anforderungen.

  1. Das Antragsformular
  2. Ein formloses Schreiben in dem folgende Fragen beantwortet werden:
    • Für was würde die beantragte Summe genau eingesetzt ? Eine Kostenaufstellung ist gerade bei der Beantragung von größeren Summen hilfreich.
    • Welche Ziele hat das Vorhaben? Was soll sich durch das Vorhaben bzw. durch die beantragten Mittel verändern?
    • Welche Relevanz hat das Vorhaben in Bezug auf die Förderkriterien des Stiftungsfonds?
    • Wieso werden Gelder aus dem Stiftungsfonds benötigt? Welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten wurden versucht (mit welchem Ergebnis)
  3. Eine Kostenkalkulation in Form einer Tabelle
  4. Die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung
  5. Ggf. zusätzliche Selbstverpflichtungserklärung für operative Seenotrettungsorganisationen
  6. Die Vereinssatzung
  7. Eintragung in das Vereins- oder Handelsregister
  8. Behördliche Bescheinigung über den steuerbefreiten oder gemeinnützigen Status der Organisation
  9. Letzter vorhandener Steuerbescheid des Finanzamts
  10. Namensliste der vertretungsberechtigten Personen, z.B. Geschäftsführer oder Vorstand
  11. Tätigkeitsbericht aus dem letzten Geschäftsjahr
  12. Finanzbericht (in der Regel in Form von Bilanz und Gewinn-/Verlustrechnung) für das letzte Geschäftsjahr
  13. Wirtschaftsplan für das laufende Jahr
  14. Eine Begründung seitens der Organisation, warum eine Förderung gerade bei einer deutschen Stiftung beantragt wird. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe des deutschen Staates. Bitte schickt uns ein formloses Schreiben, in dem ihr begründet, warum ihr euch bei einer deutschen Stiftung bewerbt und wie die Förderung eures Projekts zum Ansehen des deutschen Staates im Ausland beiträgt.

Wichtig: Sofern die Förderanträge in Partnerschaft mit einem deutschen gemeinnützigen Verein gestellt werden, entfallen die zusätzlichen Dokumentationspflichten.

Organisationen, die außerhalb der Europäischen Union eingetragen sind, können Förderanträge in Kooperation mit deutschen oder in der EU eingetragenen Vereinen stellen.

Werden Gelder bei der Safe Passage Foundation beantragt, muss die beantragende Organisation sich im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung zu folgenden Grundsätzen bekennen:

  1. Über die zweckentsprechende Verwendung der Gelder ist bei Ablauf des Förderzeitraums unaufgefordert ein geeigneter Nachweis zu erbringen.
  2. Sollte das Projekt eingestellt werden, sind die noch nicht zweckentsprechend ausgegebenen Gelder zeitnah an den Stiftungsfonds zurückzuzahlen.
  3. Bei einem Verstoß gegen o.g. Bedingungen kann die gesamte Fördersumme zurückgefordert werden.

Bitte lade die allgemeine Selbstverpflichtungserklärung hier herunter.

Werden Gelder für eine operativ tätige Seenotrettungsorganisation beantragt, muss diese Organisation sich im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung zu folgenden Grundsätzen bekennen:

  1. Ein POS (Place of Safety) kann nur in der Europäischen Union liegen. Gerettete Personen werden nicht in das Land zurückgebracht, aus dem das gerettete Boot abgelegt hat. Eine Ausschiffung nach Nordafrika oder in die Türkei findet nicht statt, ebenso wenig wie jede darauf abzielende Kommunikation mit den entsprechenden Behörden.
  2. Es werden keine Anhörungen für ein Asylverfahren an Bord durchgeführt. Eine Einbindung anderer NGOs oder zwischenstaatlicher Organisationen zu diesem Zweck ist ausgeschlossen.
  3. Über die zweckentsprechende Verwendung der Gelder ist bei Ablauf des Förderzeitraums unaufgefordert ein geeigneter Nachweis zu erbringen.
  4. Bei einem Verstoß gegen die Bedingungen zu 1., 2. oder 3. kann die Fördersumme zurückgefordert werden.

Bitte lade die Selbstverpflichtungserklärung für operative Seenotrettungsorganisationen hier herunter.